Ist bei einem Nutzerwechsel eine Zählerablesung vor Ort trotz eines Submetering-Gateways notwendig?
Bei einem Nutzerwechsel ist im Interesse des Erhalts einer verbrauchsabhängigen Kostenverteilung grundsätzlich eine Zwischenablesung der Erfassungsgeräte vorgeschrieben. In diesem Fall ist von dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung eine Ablesung zum Auszugsdatum durchzuführen (vgl. § 9b Abs. 1 HeizkostenV). Auch bei installierten Gateways ist es weiterhin notwendig, die aktuellen Zählerstände vor Ort abzulesen und beidseitig gegenzuzeichnen, um Nutzeransprüche im Nachhinein auszuschließen. Dies ist die einzig rechtsgültige Praxis. EXTERN erhält für den genauen Zeitpunkt der Wohnungsübergabe keine Auslesewerte vom Gateway.